
Einen garantierten Startplatz im Finale haben die größten EBU-Geldgeber und der Gastgeber. 2015 zählen zu diesem Kreis sechs Länder: Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Spanien und Italien als Big Five-Länder sowie Österreich als Gastgeber. Weiterhin ist Australien für das Finale qualifziert. Zum 60. Geburtstag darf das Land als Special-Guest am Song Contest in Wien teilnehmen.
- Die jeweils zehn besten Teilnehmer des Semfinales 1 und Semifinales 2 qualifizieren sich für das Finale. Im Finale treten somit 27 Nationen an.
- Die in den Semifinale antretenden Länder sind in der jeweiligen Runde auch stimmberechtigt. Die Abstimmung erfolgt per Juryvoting und Televoting. Beide Teile machen 50 Prozent des Ergebnisses aus.
- Von den schon gesetzten Ländern des Finales sind im 1. Halbfinale Spanien, Österreich, Frankreich und Australien stimmberechtigt, im 2. Halbfinale dürfen Deutschland, Italien, Großbritannien und Australien abstimmen.
- Im Finale stimmen alle Teilnehmerländer ab, auch wenn ihre eigenen Künstler im Semifinale ausgeschieden sind.
- Welcher Startposition welches Land im Finale einnimmt, wird nach dramaturgischen Gesichtspunkten von den Produzenten der Show in Wien festgelegt. Ausgelost wird nur, ob der der Künstler in der ersten oder zweiten Hälfte der Sendung an den Start geht.
- Die Bewertungen im Finale setzen sich jeweils zur Hälfte aus Wertungen des Publikums und einer nationalen Expertenjury zusammen.
- Die Jury besteht in jedem Teilnehmerland aus fünf Experten
- Die Jurymitglieder müssen die Staatsangehörigkeit des Landes besitzen, für das sie im Einsatz sind. Sie dürfen in den letzten beiden Jahren noch nicht Mitglied der Fachjury gewesen sein und müssen einen der folgenden Berufe ausüben: Hörfunkmoderator, Musiker, Komponist, Textdichter oder Produzent. Zugleich dürfen sie in keiner geschäftlichen Beziehung zum Kandidaten des eigenen oder eines anderen Landes stehen. Sie dürfen auch keine Mitarbeiter Fernsehanstalt des jeweiligen Landes sein.
- Die Namen der Jurymitglieder dürfen vor dem 1. Mai nicht bekanntgegeben werden.
- Die Jury trifft ihre Entscheidung bereits während der zweiten Generalprobe, die sie im eigenen Land am Bildschirm verfolgt. Jedes Jurymitglied muss die Beiträge, über die es abstimmen darf, in eine Reihenfolge bringen. Hieraus wird eine Gesamtreihenfolge der Jury (Platz 1 bis 27) ermittelt. Aus dieser wird dann gemeinsam mit der Gesamtreihenfolge des Televotings die nationale Punktewertung ermittelt.
- Die Leitungen für das Televoting sind nach dem letzten Beitrag für Anrufer, SMS und App-Voting geöffnet.
- Der Interpret, der innerhalb eines Landes die meisten Stimmen bekommt, erhält 12 Punkte, der Zweitplatzierte 10 und der Drittplatzierte 8 Punkten. Die Interpreten auf den sieben folgenden Rängen erhalten abnehmend 7 bis 1 Punkt.
- Wenn zwei Songs auf die gleiche Punktzahl kommen, bekommt das Land die höhere Punktzahl, das vom Publikum höher bewertet wurde. Das Zuschauervotum hat in diesem Fall also Vorrang. Sollte auch die Zahl der Zuschauerstimmen für die beiden Songs genau gleich sein, entscheidet die Jury in einem Stechen. Sollte das Stechen zu keiner Entscheidung führen, entscheidet das jüngste Jurymitglied.
- Jury und Fernsehzuschauer dürfen nicht für ihr eigenes Land abstimmen.
- Das Mindestalter der Interpreten ist 16 Jahre.
- Jeder Interpret darf nur für ein Land antreten.
- Der Song darf nicht vor dem 1. September des Vorjahres kommerziell veröffentlicht worden sein.
- Der Titel muss live mit Halbplayback vorgetragen werden.
- Die Sprache des Songs kann jedes Land frei wählen.
- Es dürfen während des Performance höchstens sechs Personen auf der Bühne stehen. Tiere sind nicht erlaubt.
- Die Länge des Liedes darf maximal drei Minuten betragen.
- Texte, Ansprachen und Gesten politischer Natur sind während des Contest untersagt.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen