Samstag, 5. Mai 2018

Die Regeln des Eurovision Song Contest 2018


Auch der Eurovision Song Contest braucht Regeln. Als der Song Contest 1956 startete, waren die Regeln noch sehr übersichtlich. Mittlerweile hat die EBU, European Broadcasting Union, einen ganzen Regelkatalog für den Musikwettbewerb zusammengestellt. Hier eine Übersicht über die wichtigsten Regeln:

Einen garantierten Startplatz im Finale haben die größten EBU-Geldgeber und der Gastgeber. 2018 zählen zu diesem Kreis sechs Länder: Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Spanien und Italien als Big Five-Länder sowie Portugal als Gastgeber. In diesem Jahr nimmt auch wieder Australien am Song Contest. Wie bereits 2016 und 2017 muss sich das Land über das Semifinale für das Finale qualifizieren.

  • Die jeweils zehn besten Teilnehmer des Semfinales 1 und Semifinales 2 qualifizieren sich für das Finale. Im Finale treten somit 26 Nationen an.
  • Die in den Semifinale antretenden Länder sind in der jeweiligen Runde auch stimmberechtigt. Die Abstimmung erfolgt per Juryvoting und Televoting. Beide Teile machen 50 Prozent des Ergebnisses aus.
  • Von den schon gesetzten Ländern des Finales sind im 1. Semifinale Portugal, Spanien und Großbritannien stimmberechtigt, im 2. Semifinale dürfen Deutschland, Frankreich, Italien.
  • Im Finale stimmen alle Teilnehmerländer ab, auch wenn ihre eigenen Künstler im Semifinale ausgeschieden sind.
  • Welcher Startposition welches Land im Finale einnimmt, wird nach dramaturgischen Gesichtspunkten von den Produzenten der Show in Lissabon festgelegt. Ausgelost wird nur, ob der der Künstler in der ersten oder zweiten Hälfte der Sendung an den Start geht.
  • Die Bewertungen im Finale setzen sich jeweils zur Hälfte aus Wertungen des Publikums und einer nationalen Expertenjury zusammen.
  • Die Jury besteht in jedem Teilnehmerland aus fünf Experten.
  • Die Jurymitglieder müssen die Staatsangehörigkeit des Landes besitzen, für das sie im Einsatz sind. Sie dürfen in den letzten beiden Jahren noch nicht Mitglied der Fachjury gewesen sein und müssen einen der folgenden Berufe ausüben: Hörfunkmoderator, Musiker, Komponist, Textdichter oder Produzent. Zugleich dürfen sie in keiner geschäftlichen Beziehung zum Kandidaten des eigenen oder eines anderen Landes stehen. Sie dürfen auch keine Mitarbeiter Fernsehanstalt des jeweiligen Landes sein.
  • Die Namen der Jurymitglieder dürfen vor dem 1. Mai nicht bekanntgegeben werden.
  • Die Jury trifft ihre Entscheidung bereits während der zweiten Generalprobe, die sie im eigenen Land am Bildschirm verfolgt. Jedes Jurymitglied muss die Beiträge, über die es abstimmen darf, in eine Reihenfolge bringen. Hieraus wird eine Gesamtreihenfolge der Jury (Platz 1 bis 26) ermittelt.
  • Die Leitungen für das Televoting sind nach dem letzten Beitrag für Anrufer, SMS und App-Voting geöffnet.
  • Aus den Televoting und den Jurywertungen jedes einzelnen Landes setzt sich das Gesamtergebnis für jeden Teilnehmer zusammen. Die besten zehn Titel werden mit eins, zwei, drei, vier, fünf, sechs, sieben, acht, zehn und zwölf Punkten bewertet. Seit 2016 gibt es eine Neuerung: Dabei werden die Jury- und Zuschauerwertungen seit 2016 voneinander getrennt. Jedes Land kann einem Teilnehmer also bis zu 24 Punkte geben - zwölf durch die Jury, zwölf durch die Zuschauer.
  • Wenn zwei Songs auf die gleiche Punktzahl kommen, bekommt das Land die höhere Punktzahl, das vom Publikum höher bewertet wurde. Das Zuschauervotum hat in diesem Fall also Vorrang. Sollte auch die Zahl der Zuschauerstimmen für die beiden Songs genau gleich sein, entscheidet die Jury in einem Stechen. Sollte das Stechen zu keiner Entscheidung führen, entscheidet das jüngste Jurymitglied.
  • Jury und Fernsehzuschauer dürfen nicht für ihr eigenes Land abstimmen.
  • Das Mindestalter der Interpreten ist 16 Jahre.
  • Jeder Interpret darf nur für ein Land antreten.
  • Der Song darf nicht vor dem 1. September des Vorjahres kommerziell veröffentlicht worden sein.
  • Der Titel muss live mit Halbplayback vorgetragen werden.
  • Die Sprache des Songs kann jedes Land frei wählen.
  • Es dürfen während des Performance höchstens sechs Personen auf der Bühne stehen. Tiere sind nicht erlaubt.
  • Die Länge des Liedes darf maximal drei Minuten betragen.
  • Texte, Ansprachen und Gesten politischer Natur sind während des Contest untersagt.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen